An- und Abmeldefristen für das jeweils folgende Semester

regulärer Unterricht (Einzel- oder Gruppenunterricht) 1. Juni / 1. Dezember

Ensembles und Bands 30. Juni / 31. Dezember

An- und Abmeldungen, Minutenwechsel, Instrumenten- sowie Lehrerwechsel müssen schriftlich (per E-Mail/Post) erfolgen.

Semesterdaten

Frühlingssemester 2024
01.02.2024 - 31.07.2024
Unterrichtsbeginn: 29.01.2024


Herbstsemester 2024/2025
01.08.2024 - 31.01.2025
Unterrichtsbeginn: 12.08.2024
Organisationswoche: 12.08. - 26.08.2024*
*Unterricht in der Organisationswoche kommunizieren die Lehrpersonen

Frühlingssemester 2025
01.02.2025 - 31.07.2025
Unterrichtsbeginn: 03.02.2025

 

Dispensation an der Volksschule

Das Ziel einer Kompensation ist es, in Ausnahmefällen einer Schülerin oder einem Schüler den Besuch eines fakultativen Angebots zu ermöglichen, wenn dies wegen der schulischen Belastung sonst kaum in Frage käme. Eine Kompensation bietet neben der zeitlichen Entlastung Chancen, die musikalische Ausbildung besser in den Alltag einzubinden: Vielleicht können Schülerinnen und Schüler den Musikschulunterricht gerade während des kompensierten Unterrichts besuchen oder in dieser Zeit üben.

Informationen des Amtes für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB) zu Kompensationen finden sich hier.

Eine hohe Belastung bedeutet nicht unbedingt ein Überschreiten der maximalen Lektionenzahl gemäss den Allgemeinen Hinweise und Bestimmungen (AHB) zum Lehrplan 21. Die Belastung muss im Einzelfall unter Berücksichtigung der individuellen Voraussetzungen und Bedürfnissen der Schülerin oder des Schülers bewertet werden – idealerweise in enger Zusammenarbeit zwischen den Lehrpersonen der Volkschule, der Musikschule und den Eltern.

Ein entsprechendes Gesuchsformular kann hier heruntergeladen werden:

Ein Anspruch auf die Bewilligung eines Kompensationsgesuches besteht nicht. Die Eltern haben aber das Recht auf eine Prüfung ihres Einzelfalls, Schulleitungen dürfen Gesuche weder generell bewilligen noch grundsätzlich ablehnen. Ob eine Kompensation sinnvoll ist, entscheidet die Schulleitung der Volksschule nach sorgfältiger Abwägung verschiedener Faktoren und im individuellen Interesse des Kindes oder des/der Jugendlichen. Kompensationen dürfen dabei die Zielerreichung im obligatorischen Unterricht nicht gefährden. Deshalb können Lektionen nur in Fachbereichen kompensiert werden, in denen die Schülerin oder der Schüler deutlich mehr als die Grundansprüche erfüllt.

Allgemeine Hinweise und Bestimmungen (AHB) zum Lehrplan 21

Kompensation von obligatorischem Unterricht / Absatz 4.1.3 Kompensation:
"Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen des fakultativen Unterrichts sowohl den Italienischunterricht als auch das Angebot der Schule oder den Musikunterricht an einer anerkannten Musikschule besuchen, erreichen in Kombination mit dem obligatorischen Unterricht eine hohe wöchentliche Lektionenzahl. In diesen Fällen kann die Schulleitung Abweichungen von der maximalen wöchentlichen Unterrichtszeit bewilligen. Zudem besteht die Möglichkeit, dass die Schulleitung eine Kompensation des obligatorischen Unterrichts genehmigt. Diese bietet sich in Fachbereichen an, in denen die Schülerinnen und Schüler deutlich mehr als die Grundansprüche auch mit reduziertem Pensum erreichen können."